Unsere Herkunftsnachweise im Detail
Die verpflichtende Stromkennzeichnung verlangt für Ökostromprodukte den Nachweis, dass der ausgelieferte Strom tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Der Herkunftsnachweis bescheinigt in Form eines elektronischen Dokuments, wo und wie Strom aus erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede Megawattstunde (MWh) erneuerbaren Stroms erhalten wir genau einen Herkunftsnachweis. Das elektronische Dokument wird nach der Lieferung des Stroms entwertet. Eine doppelte Vermarktung ist so ausgeschlossen. Dabei werden die Herkunftsnachweise nur für Strom aus erneuerbaren Energien ausgestellt, der unabhängig von gesetzlichen Förderungen erzeugt wurde.